
Investitionsfreibetrag für klimafreundliche Heizungsanlagen
- Wärmepumpen
- Biomassekessel
- Fernwärme- bzw. Fernkältetauscher
- Fernwärme- bzw. Fernkälteübergabestationen
- Mikronetze
Ausgeschlossen vom Investitionsfreibetrag sind weiterhin
- Wirtschaftsgüter, die zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages herangezogen werden,
- Wirtschaftsgüter, für die eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung vorgesehen ist (wie etwa Gebäude), ausgenommen Elektro-Kraftfahrzeuge,
- geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgesetzt werden,
- unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-Science zuzuordnen sind,
- gebrauchte Wirtschaftsgüter,
- bestimmte Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.