Abschaffung der kalten Progression
Grenzbeträge und Tarifstufen
Durch die Erhöhung der Grenzbeträge des progressiven Einkommensteuertarifs (ausgenommen Einkommensteile über € 1 Mio.) und der Absetzbeträge (z.B. Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag) wurde nun der kalten Progression großteils ein Riegel vorgeschoben.
2023 werden
- die Grenzbeträge für die untersten beiden Tarifstufen um 6,3%,
- die Absetzbeträge um 5,2 %,
- die Grenzbeträge der sonstigen Tarifstufen (ausgenommen für die Einkommensteile über EUR 1 Mio.) um rund 3,47 % erhöht.
- Grenzbeträge bis 11.693: Steuersatz 0%
- Grenzbeträge über 11.693 - 19.134: Steuersatz 20 %
- Grenzbeträge über 19.134 - 32.075: Steuersatz 30 %
- Grenzbeträge über 32.075 - 62.080: Steuersatz 41%
- Grenzbeträge über 62.080 - 93.120: Steuersatz 48 %
- Grenzbeträge über 93.120 – 1.000.000: Steuersatz 50 %