

Haben Sie Ihren Erfolg im Blick?
Wir übernehmen das gerne für Sie! Unser Team steht Ihnen in vielen Bereichen zur Seite, um Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen. Profitieren Sie von unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung in allen Branchen.
Unser Ziel ist es individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei nehmen wir uns Zeit um Sie optimal zu betreuen.
Wir helfen Ihnen beim Start in die Selbständigkeit. Viele Faktoren müssen beachtet werden um eine gute Basis für Ihren Erfolg zu schaffen.
Digitalisieren Sie mit uns ihre Buchhaltung. Dabei entscheiden Sie wieviel wir leisten sollen um eine kostengünstige Lösung für Sie zu finden
Die Lohnverrechnung wird durch immer strengere Gesetzgebung zunehmend ein Bereich mit hohem Risiko. Wir helfen Ihnen sowohl Mitarbeiter auch als Gesetzgeber zufrieden zu stellen.
Im Laufe eines Unternehmerlebens gibt es ständig wichtige Entscheidungen zu treffen. Dabei helfen wir Ihnen anhand fundierten Zahlen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Leistungen sind wie folgt
Erstellung des Jahresabschlusses
Erstellung der Steuererklärungen
Beratung zur Sozialversicherung
Betreuung und Begleitung von Betriebsprüfungen
Hilfe bei Unternehmenskauf und Verkauf
Begleitung von Unternehmensübergang innerhalb Familie
Bei diesen Punkten unterstützen wir Sie
Finden der optimalen Rechtsform
Beratung bei Gesellschaftsverträgen
Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung
Erstellung einer Planungsrechnung für die Bank
Organisation und Einrichtung Ihrer Buchhaltung
Förderungen
Unsere Leistungen beinhalten
Digitale Buchhaltung mit
Automatische Bankauszugsverbuchung
Import Ihrer Ausgangsrechnung direkt in die Buchhaltung
Digitales Kassabuch
Papierloses Buchen
Verwaltung der Offene Posten Liste der Kunden und Lieferanten
Monatliche Erfolgsrechnung mit Vorjahresvergleich
Erstellung Umsatzsteuervoranmeldung
Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen durch laufende Kontrolle
Dabei erbringen wir folgende Leistungen
Laufende Lohnverrechnung
An- und Abmeldung von Dienstnehmer
Einstufung Ihrer Mitarbeiter laut Kollektivvertrag
Mithilfe bei Erstellung von Dienstverträgen
Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Vertretung bei Finanzamt und Gebietskrankenkasse
Dazu können wir folgende Leistungen anbieten
Erstellung einer Planungsrechnung (Budget)
Unterstützung bei der Preisfindung
Eventuelle Risiken anhand von Kennzahlen frühzeitig erkennen
Erstellung einer Unternehmensbewertung
Cash Flow Berechnungen um Zahlungsflüsse zu analysieren
Unterstützung bei Investitionsentscheidungen
Profitieren Sie von unserem Serviceangebot. Hier finden Sie interessante Tools und Links.
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie uns gerne kontaktieren.
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BRUTTO-NETTO-RECHNER
Link zum Onlinerechner des BMF
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UID-NR. CHECK
Link zum Onlinecheck der Gültigkeit einer MwSt.-Nummer in einem bestimmten Land
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LOHNKOSTEN-RECHNER
Excel Berechnung Verkaufspreis einer Mitarbeiterstunde – exklusiv für unsere Klienten
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DARLEHENS-RECHNER
Excel Berechnung – exklusiv für unsere Klienten
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EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNER
Excel Einnahmen Ausgaben Rechnung für Kleinunternehmer – exklusiv für unsere Klienten
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DIÄTEN-LISTE
Excel Liste – exklusiv für unsere Klienten
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Hier finden Sie aktuelle Informationen und Newsbeiträge.
Mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) sollen die bestehenden Vorschriften an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und europäische Vorgaben angepasst, die Verwaltung vereinfacht und Steuergerechtigkeit sowie Rechtssicherheit gestärkt werden.
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Wer eine Immobilie verkauft, die als Hauptwohnsitz diente, darf den Gewinn steuerfrei stellen, zumindest bis zu einer bestimmten Grundstücksgröße. Doch was passiert, wenn das Grundstück größer ist oder unterschiedliche Widmungen aufweist?
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Wird einem Geschäftsführer die Option auf Kapitalabfindung anstelle einer zugesagten laufenden Alterspension eingeräumt, so muss er diese Option am Tag der Betriebsaufgabe ausüben, um etwaige ertragsteuerliche Begünstigungen geltend machen zu können.
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Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto angehoben. Die Änderung betrifft auch Land- und Forstwirte mit Nebentätigkeiten.
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Im Tourismus ist für die Beherbergung von Gästen eine sogenannte Ortstaxe abzuführen. Die Bestimmungen zur Ortstaxe sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden auf Landesebene erlassen. In den Bundesländern Wien, Burgenland und Kärnten soll die Ortstaxe im Jahr 2026 erhöht werden.
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Der Jahreswechsel bietet der Unternehmensführung eine gute Gelegenheit, manches zu hinterfragen, neue Entscheidungen zu treffen und sich für das nächste Jahre optimal aufzustellen.
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Seit 1.9.2025 gelten neue Bestimmungen für alle Nutzer von FinanzOnline. Ziel ist eine sichere, vollständig digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
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Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und gleichzeitig die Informationsverpflichtung eingeführt. Auf das sogenannte Steuergeheimnis hat die Gesetzesänderung wohl wenig Auswirkung.
Beitrag lesenHier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen zu Vereinen & Registrierkassenpflicht.
Hier finden Sie Informationen zur Aufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht, die laufend erweitert werden.
Bilanzbuchhalter/in
Wir sind eine familiäre Steuerberatungskanzlei mit derzeit 12 Mitarbeiter/innen und suchen eine Bilanzbuchhalterin oder einen Bilanzbuchhalter für eine Vollanstellung. Ein sofortiger Eintritt ist möglich.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
Das Jahresgehalt beträgt EUR 60.000 für Vollzeit. Überzahlung bei entsprechender Qualifikation möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen bitte ausschließlich per E-Mail an b.weiss@wt-weiss.at
Ansprechpartner:
Mag. Bernhard Weiß
Tel 06245/86851
b.weiss@wt-weiss.at
Fürstenstraße 5 | 5400 Hallein | Tel. 06245 - 86851
| Öffnungszeiten: | Montag | 08:00 - 16:00 |
| Dienstag | 08:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 08:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 08:00 - 16:00 | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Samstag/Sonntag | geschlossen |
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