

Haben Sie Ihren Erfolg im Blick?
Wir übernehmen das gerne für Sie! Unser Team steht Ihnen in vielen Bereichen zur Seite, um Ihr Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen. Profitieren Sie von unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung in allen Branchen.
Unser Ziel ist es individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei nehmen wir uns Zeit um Sie optimal zu betreuen.
Wir helfen Ihnen beim Start in die Selbständigkeit. Viele Faktoren müssen beachtet werden um eine gute Basis für Ihren Erfolg zu schaffen.
Digitalisieren Sie mit uns ihre Buchhaltung. Dabei entscheiden Sie wieviel wir leisten sollen um eine kostengünstige Lösung für Sie zu finden
Die Lohnverrechnung wird durch immer strengere Gesetzgebung zunehmend ein Bereich mit hohem Risiko. Wir helfen Ihnen sowohl Mitarbeiter auch als Gesetzgeber zufrieden zu stellen.
Im Laufe eines Unternehmerlebens gibt es ständig wichtige Entscheidungen zu treffen. Dabei helfen wir Ihnen anhand fundierten Zahlen die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unsere Leistungen sind wie folgt
Erstellung des Jahresabschlusses
Erstellung der Steuererklärungen
Beratung zur Sozialversicherung
Betreuung und Begleitung von Betriebsprüfungen
Hilfe bei Unternehmenskauf und Verkauf
Begleitung von Unternehmensübergang innerhalb Familie
Bei diesen Punkten unterstützen wir Sie
Finden der optimalen Rechtsform
Beratung bei Gesellschaftsverträgen
Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung
Erstellung einer Planungsrechnung für die Bank
Organisation und Einrichtung Ihrer Buchhaltung
Förderungen
Unsere Leistungen beinhalten
Digitale Buchhaltung mit
Automatische Bankauszugsverbuchung
Import Ihrer Ausgangsrechnung direkt in die Buchhaltung
Digitales Kassabuch
Papierloses Buchen
Verwaltung der Offene Posten Liste der Kunden und Lieferanten
Monatliche Erfolgsrechnung mit Vorjahresvergleich
Erstellung Umsatzsteuervoranmeldung
Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen durch laufende Kontrolle
Dabei erbringen wir folgende Leistungen
Laufende Lohnverrechnung
An- und Abmeldung von Dienstnehmer
Einstufung Ihrer Mitarbeiter laut Kollektivvertrag
Mithilfe bei Erstellung von Dienstverträgen
Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Vertretung bei Finanzamt und Gebietskrankenkasse
Dazu können wir folgende Leistungen anbieten
Erstellung einer Planungsrechnung (Budget)
Unterstützung bei der Preisfindung
Eventuelle Risiken anhand von Kennzahlen frühzeitig erkennen
Erstellung einer Unternehmensbewertung
Cash Flow Berechnungen um Zahlungsflüsse zu analysieren
Unterstützung bei Investitionsentscheidungen
Profitieren Sie von unserem Serviceangebot. Hier finden Sie interessante Tools und Links.
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie uns gerne kontaktieren.
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BRUTTO-NETTO-RECHNER
Link zum Onlinerechner des BMF
zum Rechner
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UID-NR. CHECK
Link zum Onlinecheck der Gültigkeit einer MwSt.-Nummer in einem bestimmten Land
zum Check
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LOHNKOSTEN-RECHNER
Excel Berechnung Verkaufspreis einer Mitarbeiterstunde – exklusiv für unsere Klienten
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DARLEHENS-RECHNER
Excel Berechnung – exklusiv für unsere Klienten
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EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNER
Excel Einnahmen Ausgaben Rechnung für Kleinunternehmer – exklusiv für unsere Klienten
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DIÄTEN-LISTE
Excel Liste – exklusiv für unsere Klienten
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Hier finden Sie aktuelle Informationen und Newsbeiträge.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat zur Frage, ob die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ab der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung „von nun an“ anwendbar ist, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen.
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Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich.
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Die Bundesregierung möchte mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz weitere Reformen im Bereich der Betrugsbekämpfung umsetzen.
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Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass der Anteil von Grund und Boden bei einer vermieteten Eigentumswohnung nicht pauschal in Höhe von 20% nach der Grundanteilverordnung angesetzt werden muss, wenn die tatsächlichen Verhältnisse deutlich davon abweichen.
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Das Budgetbegleitgesetz führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 pro Jahr für 2025 ein. Wird die Prämie nicht allen Arbeitnehmern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt werden.
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Für eine Steuerhinterziehung reicht schon die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils.
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Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass Rechtsanwaltsanwärter ihre verpflichtend zu leistenden Kammerbeiträge für die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer sowie die Beiträge zur Versorgungseinrichtung steuerlich als Werbungskosten geltend machen können.
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In der Unternehmenspraxis stellt sich häufig die Frage, wie die Weiterverrechnung von Kosten umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Dabei ist zu klären, ob eine Weiterverrechnung umsatzsteuerpflichtig ist und – falls ja – welcher Steuersatz anzuwenden ist.
Beitrag lesenHier finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen zu Vereinen & Registrierkassenpflicht.
Hier finden Sie Informationen zur Aufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht, die laufend erweitert werden.
Bilanzbuchhalter/in
Wir sind eine familiäre Steuerberatungskanzlei mit derzeit 12 Mitarbeiter/innen und suchen eine Bilanzbuchhalterin oder einen Bilanzbuchhalter für eine Vollanstellung. Ein sofortiger Eintritt ist möglich.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Wir bieten
Das Jahresgehalt beträgt EUR 60.000 für Vollzeit. Überzahlung bei entsprechender Qualifikation möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen bitte ausschließlich per E-Mail an b.weiss@wt-weiss.at
Ansprechpartner:
Mag. Bernhard Weiß
Tel 06245/86851
b.weiss@wt-weiss.at
Fürstenstraße 5 | 5400 Hallein | Tel. 06245 - 86851
| Öffnungszeiten: | Montag | 08:00 - 16:00 |
| Dienstag | 08:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 08:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 08:00 - 16:00 | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 | |
| Samstag/Sonntag | geschlossen |
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