EuGH eliminiert Sicherheitsleistung und Zahlungsstopp
Dieser Regelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nunmehr eine Absage erteilt, da eine in Österreich vom Auftraggeber zu zahlende Sicherheit für ausländische Dienstleister gegen EU-Recht verstößt. Derartige nationale Maßnahmen würden über das hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele des Arbeitnehmerschutzes sowie der Bekämpfung von Betrug, insbesondere Sozialbetrug, und der Verhinderung von Missbräuchen erforderlich sei.