Beschäftigungsbonus: Online-Rechner verfügbar

Seit 1.7.2017 können Unternehmer den neuen Beschäftigungsbonus beantragen, der für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter zusteht. Unter bestimmten Voraussetzungen werden dabei die Lohnnebenkosten für drei Jahre bis zu 50 % refundiert.
Für den Beschäftigungsbonus spielen Unternehmensgröße, Rechtsform oder Branche keine Rolle. Einzig der Firmensitz oder die Betriebsstätte muss in Österreich sein, weiters dürfen keine Rückstände bei der Gebietskrankenkasse oder dem Finanzamt bestehen.

Beschäftigungsbonus auch für Jobwechsler


Der Beschäftigungsbonus kann nur für neu geschaffene Arbeitsplätze beantragt werden, wobei neue Mitarbeiter mindestens 38,5 Wochenstunden beschäftigt werden müssen. Dies gilt auch für Branchen, in denen der Kollektivvertrag weniger als 38,5 Wochenstunden vorsieht. Die neuen Mitarbeiter müssen vor der Aufnahme beim AMS als arbeitslos gemeldet oder Abgänger einer österreichischen Schule oder Hochschule sein. Der Antrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen ab Dienstnehmer-Anmeldung eingebracht werden. Der Zuschuss gelangt einmal jährlich im Nachhinein zur Auszahlung.

Zur Vorab-Berechnung des Beschäftigungsbonus wurde nun auf der Homepage des AWS ein „Bonus-Rechner“ installiert. Den neuen „Bonus-Rechner“ können Sie unter https://www.beschaeftigungsbonus.at/der-beschaeftigungsbonus/der-beschaeftigungsbonus/bonus-berechnen direkt abrufen!

Zuschuss maximal für 3 Jahre ausbezahlt

Nach Eingabe der geplanten Beschäftigungsdaten in diesen „Bonus-Rechner“ wird die zu erwartende Höhe des Zuschusses zu den Lohnnebenkosten berechnet und ausgewiesen. Es müssen nur das Bruttojahresgehalt des neuen Mitarbeiters sowie die angedachte Beschäftigungsdauer in Monaten eingegeben werden. Wird zum Beispiel ein förderungsfähiger neuer Mitarbeiter eingestellt, der € 35.000 brutto im Jahr verdient, so weist der neue Online-Rechner aus, dass dieser Mitarbeiter mit einem Zuschuss von € 5.444,25 pro Jahr gefördert wird.

Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Beschäftigungsdauer, dass der Zuschuss maximal für 3 Jahre (36 Monate) ausbezahlt wird. Die Eingabe der Beschäftigungsdauer im „Bonus-Rechner“ ist hingegen nicht mit 36 Monaten gedeckelt. Weiters ist zu beachten, dass mit Hilfe der Online-Berechnung keine endgültige korrekte Berechnung des Zuschusses möglich ist, sondern nur als vorläufige Informationsberechnung anzusehen ist.

Für alle Fragen zum Beschäftigungsbonus bzw. für die Ermittlung der exakten Werte stehen wir gerne zur Verfügung.