Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.

Der Lockdown-Umsatzersatz für von der Verlängerung des Lockdowns ab 7.12.2020 betroffene Unternehmen kann seit 16.12.2020 über FinanzOnline beantragt werden. Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird er anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze von Dezember 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline.

Beantragung

Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz seit 16.12.2020 bis 15.1.2021. Für den Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.2020 ist jedenfalls ein neuer Antrag zu stellen. Eine Beantragung vom November 2020 wird nicht automatisch weitergeführt. Der Umsatzersatz ab 7.12.2020 beträgt mindestens € 2.300 und ist mit € 800.000 gedeckelt, wobei bestimmte COVID-Förderungen (z.B. 100%-Haftungen) sowie der Lockdown-Umsatzersatz vom November 2020 angerechnet werden.

Fragen und Antworten

Folgende Fragen und Antworten wurden bezüglich des Umsatzersatzes ab 7.12.2020 von der Finanzverwaltung veröffentlicht:

Ist man noch förderberechtigt, wenn man im November bereits einen Umsatzersatz erhalten hat?
Ja, wenn man weiterhin vom Betretungsverbot erfasst ist.

Im November wurde der Umsatzersatz schon beantragt, muss man für Dezember (ab 7. Dezember 2020) den Umsatzersatz erneut beantragen oder wird dieser automatisch weitergeführt?
Der Umsatzersatz für Dezember (ab 7. Dezember 2020) ist neu zu beantragen.

Bis wann kann man den neuen Umsatzersatz beantragen?
Den neuen Umsatzersatz kann man bis 15.1.2021 beantragen.

Wieso beträgt der Umsatzersatz im Dezember 50 Prozent, im November 80 Prozent?
Der 80 Prozent-Umsatzersatz im November war notwendig, weil im November die doppelten Gehälter ausgezahlt werden mussten. Der Dezember ist in sehr vielen Bereichen die umsatzstärkste Zeit. Daher kommt es leichter zu einer Überkompensation.

Weitere Details zum neuen Umsatzersatz für Dezember bleiben abzuwarten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, die Sie aktuell zu entscheiden haben.