
Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen
Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich in den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
- Grundfreibetrag: Für Gewinne bis € 30.000 steht ein Grundfreibetrag in Höhe von 13% dieses Gewinnes – maximal daher € 3.900 – zu. Dabei ist es nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Übersteigt der Gewinn € 30.000, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind:
- neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren
- Wertpapiere, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen (Personalrückstellungen) entsprechen. Auch hier gilt, dass die Wertpapiere dem Anlagevermögen mindestens 4 Jahre gewidmet werden müssen.
- PKW und Kombi
- geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis max. € 800, wenn diese sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden)
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde.