
Immo-ESt und Hauptwohnsitzbefreiung
Verwaltungsgerichtshof gegen Bundesfinanzgericht
Strittig war, ob die veräußerte Wohnung innerhalb der fünfjährigen Hauptwohnsitz-Mindestdauer im Eigentum des Verkäufers gestanden haben muss. Der Verwaltungsgerichtshof stellte nun klar, dass es für die Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung lediglich auf die durchgehende Nutzung der Liegenschaft als Hauptwohnsitz ankommt und nicht auf das Vorliegen eines bestimmten Rechtstitels. Mietzeiten sind also in die fünfjährige Hauptwohnsitz-Mindestdauer miteinzuberechnen.
Es empfiehlt sich jedenfalls, den Verkauf Ihrer Immobilie vorab mit uns zu besprechen. Wir beraten Sie gerne!