bei mindestens 30% Umsatzausfall im November oder Dezember 2021 und bei mindestens 40% Umsatzausfall im Jänner bis März 2022
nach Branchenkategorie eine Ersatzrate von 10% bis 40%
Höchstbetrag € 80.000 pro Monat / Deckelung mit Kurzarbeitsbeihilfe
Beihilfenhöchstgrenze € 2,3 Mio.
Antrag bereits ab 10. des Folgemonats möglich, d.h. Ausfallsbonus III für November 2021 ist bereits ab 10.12.2021 beantragbar
Achtung: bei COVID-Verwaltungsstrafen Rückzahlungspflicht des Ausfallsbonus!
Verlustersatz
für Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022
bei Umsatzeinbruch von mindestens 40% zum Vergleichsmonat
Ersatzrate von 70% bis 90% des Verlustes, je nach Größe des Unternehmens
beantragbar ab Anfang 2022
Auszahlung erfolgt in bis zu zwei Tranchen, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst den Restbetrag von 30%, wobei aber auch allfällige Korrekturen im Zuge dieser Tranche zu berücksichtigen sind.
Härtefallfonds
für Zeitraum von November 2021 bis März 2022
Einkommensrückgang bedingt durch COVID-19: 11-12/2021: 30%, ab 2022 > 40% im Vergleich zur Vorkrisenzeit
Mittels Verordnung wurde zusätzlich die Frist für Anträge auf Fixkostenzuschuss 800.000 und für Anträge auf Verlustersatz um jeweils ein Quartal, somit bis 31.03.2022 verlängert.