Neuerungen bei der GmbH-Gründung
„Klassisch“ vor dem Notar
Nach wie vor möglich ist die GmbH-Gründung mittels herkömmlichen Notariatsaktes in der Kanzlei des Notars, wo alle Gesellschafter gleichzeitig, persönlich, vor dem Notar anwesend sein müssen.
Vereinfacht ohne Notar
Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit 2018 bei Ein-Personen-GmbHs eine vereinfachte GmbH-Gründung (ohne Notar) via Unternehmensserviceportal möglich.
Digital mit dem Notar
Seit dem 1.1.2019 kann die GmbH-Gründung auch „digital“ per „Fern-Notariatsakt“ erfolgen. Die persönliche bzw. körperliche Anwesenheit beim Notar ist dabei nicht mehr erforderlich und wird durch Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit ersetzt. Dabei sind unter anderem folgende Besonderheiten zu beachten:
- Die Identifizierung der physisch nicht anwesenden Personen wird im Rahmen einer qualifizierten Videokonferenz vorgenommen.
- Bei der Aufnahme des Notariatsakts müssen alle Parteien ununterbrochen entweder physisch vor dem Notar anwesend oder mit dem Notar und den anderen Parteien unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit durch eine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit verbunden sein. Das Gesetz erlaubt es somit, dass einige Gesellschaftsgründer physisch anwesend und einige über elektronische Kommunikationsmöglichkeiten verbunden sind, oder auch, dass sich alle Gründer im Wege einer Videokonferenz am Zustandekommen des Notariatsaktes beteiligen.
- In diesem Zusammenhang wird unter bestimmten Voraussetzungen auch die Beglaubigung von Unterschriften und elektronischen Signaturen unter Nutzung von elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten ermöglicht. So kann künftig etwa eine Fern-Beglaubigung der Musterzeichnung des Geschäftsführers der GmbH vorgenommen werden.
Bei der Neugründung ihrer GmbH oder bei der Einbringung ihres bereits bestehenden Betriebes oder ihrer Gesellschaftsanteile (Anteile an Personengesellschaften oder GmbH-Anteile) in eine GmbH unterstützen und beraten wir Sie gerne!