Bescheide in der DataBox auch ohne E-Mail-Verständigung wirksam
Fristversäumnis vermeiden!
Die elektronische Zustellung von Dokumenten in die DataBox von FinanzOnline erfreut sich wachsender Beliebtheit. An diese Zustellung des Finanzamts sind jedoch Fristen gebunden. Hat der steuerliche Vertreter keine Zustellvollmacht, weil die Schreiben der Finanzverwaltung dem Unternehmer direkt übermittelt werden, sollte dieser regelmäßig kontrollieren, ob neue Schriftstücke in der DataBox zugestellt wurden. Andernfalls kann es zu einer Fristversäumung kommen.
Um einer Fristversäumnis vorzubeugen, ist daher die Einräumung einer Zustellvollmacht an Ihren Steuerberater empfehlenswert. Somit übernimmt dieser für Sie das Fristenmanagement.