Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes
Voraussetzung: Umsatzausfall von über 40 %
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B. 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar ist der Bonus mit 16.2.2021. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst online monatlich gestellt werden. Vorausgesetzt wird ein Umsatzausfall von über 40 %. Zudem werden die Härtefallfonds bis Juni verlängert. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des „Fixkostenzuschuss-800.000“–Antrages.
Aufgrund der Dauer der Krise stoßen jedoch immer mehr Betriebe an den EU-Beihilfendeckel von € 800.000. Österreich hat sich wiederholt für eine Anhebung dieses Deckels eingesetzt. Zudem gibt es Gespräche auf europäischer Ebene um eine deutlich höhere Grenze für Beihilfen zu ermöglichen.