Verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss

Diese Förderungsart bedeutet: First come - First served! Je nach Förderstufe werden mit dem Energiekostenzuschuss energieintensive Unternehmen mit € 2.000 bis € 50 Mio. unterstützt.
Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 % ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Abgewickelt wird der Zuschuss von der aws, der Förderbank des Bundes.

Voranmeldung bis 28.11.2022

Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist zwischen 7.11.2022 und 28.11.2022 im Fördermanager der aws (www.awsg.at) möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 29.11.2022 bis 15.2.2023 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1.2.2022 bis 30.9.2022. Für den Antrag muss bei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als € 700.000 (unter Einbeziehung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers) die Energieintensität festgestellt werden. Zudem sind die förderbaren Kosten zu ermitteln.

Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung

In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses Modell ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 nicht mehr als € 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von € 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen), einen Zuschuss zu beantragen.
Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen nicht erforderlich.