Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Baugrundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses
Entscheidung des VwGH
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass für die Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht nur der Grundstückspreis, sondern auch die Baukosten relevant sind, wenn der Erwerber nicht Bauherr ist. Um als Bauherr zu gelten, müssen die drei Voraussetzungen,
- der Einfluss auf die Gestaltung des Hauses
- das Baurisiko
- das finanzielle Risiko
Fazit
Ein finaler Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Bauauftrag wird immer dann bejaht, wenn beide Verträge mit demselben Vertragspartner abgeschlossen werden. Die Baukosten sind demnach nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt.